Beschreibung
Das Verkehrszeichen 1020-12 „Radverkehr und Anlieger frei“ ist ein weißes, rechteckiges Zusatzschild mit schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Links oben ist das Sinnbild eines Fahrrads abgebildet, daneben bzw. darunter steht die Aufschrift „und Anlieger frei“.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1020-12 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Es macht deutlich, dass Radfahrende und Anlieger von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.
Einsatz: Das Zeichen 1020-12 wird meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es kann zum Beispiel mit Vorschriftzeichen kombiniert werden, etwa „Beginn einer Fußgängerzone“ (VZ 242.2) oder „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267), um den Radverkehr und Anlieger vom jeweiligen Gebot bzw. Verbot auszunehmen.
VZ 1020-12 Radverkehr und Anlieger frei im Überblick
- Radverkehr und Anlieger sind ausgenommen
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
- Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens












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